Sehr geehrte Aktionäre,
die Expansion der Weltwirtschaft hat sich im Berichtsjahr 2017 spürbar beschleunigt. Die für die Bertelsmann-Geschäfte relevanten Märkte entwickelten sich hingegen uneinheitlich. So verzeichneten die TV-Werbemärkte eine überwiegend stabile Entwicklung in Deutschland, Frankreich und Spanien, jedoch deutliche Rückgänge in den Niederlanden und Belgien. Die relevanten Märkte für gedruckte Bücher entwickelten sich im englisch- und spanischsprachigen Raum stabil bis leicht wachsend und verzeichneten im deutschsprachigen Raum einen leichten Rückgang. In den USA und Großbritannien gingen die Verlagsumsätze mit E-Books zurück, während die Märkte für Audio-Downloads stark wuchsen. Die Zeitschriftenmärkte in Deutschland und Frankreich waren durch deutlich bis stark rückläufige Anzeigen- und Vertriebsmärkte gekennzeichnet, die relevanten Digitalmärkte verzeichneten hingegen starkes Wachstum. Anhaltend positiv entwickelten sich sowohl die Musikmärkte für Verlags- und Recordingrechte als auch die relevanten Dienstleistungsmärkte, die jeweils moderates bis deutliches Wachstum verzeichneten. Die europäischen Offsetdruckmärkte blieben insgesamt stabil, während die Tiefdruckmärkte erneut von deutlichen Rückgängen geprägt waren. Die für Bertelsmann relevanten Bildungsmärkte in den Bereichen E-Learning, Bildungsdienstleistungen und Hochschulbildung wuchsen insgesamt erneut stark. In diesem heterogenen Marktumfeld erzielte der Bertelsmann-Konzern bei einem weiter verbesserten organischen Umsatzwachstum einen erneuten Anstieg des operativen Ergebnisses. Der Anteil der Wachstumsgeschäfte am Konzernumsatz nahm im Geschäftsjahr 2017 weiter zu.
Der Aufsichtsrat der Bertelsmann SE & Co. KGaA hat auch im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die persönlich haftende Gesellschafterin, die Bertelsmann Management SE, die durch ihren Vorstand vertreten wird, bei der ihr obliegenden Leitung und Führung der Geschäfte des Unternehmens beraten und überwacht. Gegenstand dieses Berichts ist die Tätigkeit des Aufsichtsrats der Bertelsmann SE & Co. KGaA. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats der Bertelsmann Management SE, des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin der Bertelsmann SE & Co. KGaA, ist nicht Gegenstand der Berichterstattung.
Im Rahmen seiner Beratungs- und Überwachungstätigkeit war der Aufsichtsrat der Bertelsmann SE & Co. KGaA in die für das Unternehmen bedeutsamen Entscheidungen und Geschäftsvorgänge unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert und eingehend geprüft.
Der Aufsichtsrat wurde von der persönlich haftenden Gesellschafterin, vertreten durch den Vorstand der Bertelsmann Management SE, regelmäßig sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form zeitnah und umfassend über alle für die Bertelsmann SE & Co. KGaA bedeutsamen Fragen der Strategie, der Planung, des Geschäftsverlaufs, der beabsichtigten Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung informiert. In den Sitzungen des Aufsichtsrats standen zahlreiche Sachthemen und Vorhaben zur Diskussion an. Die Berichterstattung des Vorstands umfasste unter anderem die Lage und Entwicklung des Unternehmens, vor allem die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage, sowie wesentliche Geschäftsvorfälle, insbesondere größere Investitions- und Desinvestitionsvorhaben. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den festgelegten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über die Entwicklung der Finanzschulden informieren lassen. Weiteres Augenmerk des Aufsichtsrats galt der Risikolage sowie dem Risikomanagement. Das interne Kontrollsystem, das Risikomanagementsystem und das interne Revisionssystem waren Gegenstand regelmäßiger Berichterstattungen und Erörterungen. Entsprechendes gilt für die Entwicklung der Corporate Governance und der Compliance bei Bertelsmann. Über die Corporate Governance und die Compliance bei Bertelsmann berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam im Kapitel „Bericht zur Corporate Governance bei Bertelsmann“.
Gegenstand regelmäßiger Beratungen im Plenum des Aufsichtsrats der Bertelsmann SE & Co. KGaA waren die Berichte des Vorstands zur aktuellen Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns und der einzelnen Unternehmensbereiche sowie die Berichterstattung über die Konzernplanung und wesentliche Geschäftsvorfälle, insbesondere größere Investitions- bzw. Desinvestitionsvorhaben. Der Aufsichtsratsvorsitzende, der zugleich auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bertelsmann Management SE ist, berichtete im Aufsichtsratsplenum regelmäßig und ausführlich über die Themen und den Verlauf der Erörterungen im Aufsichtsrat der Bertelsmann Management SE. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand in seinen Sitzungen regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Konzernstrategie auf dem Laufenden gehalten. In einer ganztägigen Klausur hat der Aufsichtsrat der Bertelsmann SE & Co. KGaA gemeinsam mit dem Vorstand der Bertelsmann Management SE grundsätzliche Fragen der strategischen Konzernentwicklung erörtert. Soweit in Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung vorgesehen, fasste das Plenum die notwendigen Beschlüsse. Im Geschäftsjahr 2017 kam der Aufsichtsrat zu vier Sitzungen und zu einer gemeinsam mit dem Vorstand durchgeführten Strategieklausur zusammen.
In der ersten Sitzung des Aufsichtsrats am 26. Januar 2017 stand neben dem Bericht über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage die Erörterung und Beschlussfassung über das Konzernbudget 2017 im Mittelpunkt. Daneben befasste sich der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der 2016 durchgeführten Evaluation seiner Arbeit. Damit sind die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und seiner Geschäftsordnung nach einer regelmäßig durchzuführenden Evaluation erfüllt. Die Ergebnisse der Evaluation, mit denen sich der Aufsichtsrat in der Sitzung befasste, lassen auf eine sehr gute und konstruktiv-kritische Zusammenarbeit und Dialogkultur schließen. Ein grundsätzlicher Handlungs- und Veränderungsbedarf kam nicht zutage. Einzelne Anregungen werden umgesetzt.
In der darauffolgenden Sitzung am 22. März 2017 berichtete der Vorstand insbesondere über die aktuelle Geschäftslage und den Stand der Umsetzung der Konzernstrategie. Weiterer Tagesordnungspunkt war der Jahres- und Konzernabschluss 2016. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 sowie den zusammengefassten Lagebericht der Bertelsmann SE & Co. KGaA. Auch der Gewinnverwendungsvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin wurde gebilligt. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat der Wahlempfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses für den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 und den Prüfer des Halbjahresfinanzberichts gefolgt und hat über seinen entsprechenden Vorschlag an die Hauptversammlung beschlossen. Im Rahmen eines Schwerpunktberichts befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung auch mit den Ergebnissen der 2016 im Konzern weltweit durchgeführten Mitarbeiterbefragung.
Im Rahmen der zweitägigen Sommersitzung des Aufsichtsrats am 12. und 13. Juli 2017 fand wie üblich der jährliche gemeinsame Strategiedialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt. Der Aufsichtsrat konnte sich zunächst ein aktuelles Bild vom Stand der Strategieumsetzung und den seit dem letzten Strategiedialog erzielten Fortschritten bei der Transformation des Konzernportfolios machen, mit dem Ziel, den Konzern wachstumsstärker, digitaler, internationaler und diversifizierter aufzustellen. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit datenbasierten Geschäftspotenzialen, innovativen Konzerngeschäften sowie mit dem Thema Automatisierung und künstliche Intelligenz. Der Aufsichtsrat diskutierte ferner die weiterentwickelte Strategie zur Transformation des Konzerns und − darin eingebettet − die Personalstrategie. Die inhaltlichen Schwerpunkte der vier strategischen Stoßrichtungen bleiben klar definiert: Stärkung der Kerngeschäfte, digitale Transformation, Ausbau der Wachstumsplattformen und der Geschäfte in den Wachstumsregionen. Bertelsmann steht auf drei Säulen: Medien, Dienstleistungen und Bildung. Die gegenwärtige Konzernstruktur mit acht Unternehmensbereichen ist Ausdruck der Strategie, das Konzernportfolio zu diversifizieren, und trägt dem Ziel Rechnung, die Kontinuität des Unternehmens nachhaltig zu sichern. Der Konzern generiert wieder ein verbessertes organisches Wachstum mit einem weiter zunehmenden Umsatzanteil der Wachstumsgeschäfte und einem Rückgang des Anteils der strukturell rückläufigen Geschäfte. Der Aufsichtsrat sieht den Konzern mit seiner breiten Aufstellung und seiner geringeren Konjunkturabhängigkeit in robuster Position und für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt.
In der letzten Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr am 19. Oktober 2017 befasste sich der Aufsichtsrat noch einmal mit der Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns und erhielt vom Vorstand einen Ausblick auf das Gesamtgeschäftsjahr. Ferner wurden die Themen Integritätsmanagement und künstliche Intelligenz behandelt. Schwerpunktmäßig befasste sich der Aufsichtsrat in der Sitzung mit der Video-on-Demand-Strategie der RTL Group.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in laufendem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden, und hat sich über die aktuelle Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Es haben alle Aufsichtsratsmitglieder an mindestens der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Potenzielle Interessenkonflikte im Aufsichtsrat sind nicht entstanden. Der Aufsichtsrat hat sich mit den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex und deren Befolgung durch Bertelsmann befasst. Ein gemeinsamer Bericht von Aufsichtsrat und Vorstand der Bertelsmann Management SE zur Corporate Governance im Unternehmen ist im Kapitel „Bericht zur Corporate Governance bei Bertelsmann“ dieses Geschäftsberichts zu finden. Als nicht börsennotiertes Unternehmen gibt Bertelsmann keine formelle Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes ab.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, hat den vom Vorstand der Bertelsmann Management SE aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht der Bertelsmann SE & Co. KGaA, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss ist nach den Regeln des HGB aufgestellt worden; der Konzernabschluss der Bertelsmann SE & Co. KGaA wurde gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Prüfungs- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats hatte entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer für die Jahresabschlussprüfung und die Konzernabschlussprüfung vergeben. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Aufgrund einer Erweiterung des Prüfungsauftrags ist vom Abschlussprüfer auch das Risikofrüherkennungssystem der Bertelsmann SE & Co. KGaA beurteilt und für im Sinne des § 91 Absatz 2 AktG geeignet befunden worden. Die vorläufigen Ergebnisse der Key Audit Matters wurden mit dem Abschlussprüfer in einer Videokonferenz am 8. März 2018 erörtert. Die Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und die weiteren Abschlussunterlagen wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats fristgemäß vor der Bilanzsitzung zugesandt. Der Abschlussprüfer hat am 20. März 2018 im Prüfungs- und Finanzausschuss sowie im Plenum des Aufsichtsrats jeweils an der Bilanzsitzung teilgenommen. Hierbei hat er umfangreich Bericht erstattet und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Er konnte bestätigen, dass im Rahmen der Abschlussprüfung keine wesentlichen Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems festgestellt wurden. Der Prüfungs- und Finanzausschuss hat die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte intensiv diskutiert. Das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer wurde sorgfältig bei der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses herangezogen. Der Prüfungsund Finanzausschuss befasste sich auch eingehend mit der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der erstmals erstellten nichtfinanziellen Berichterstattung des Vorstands durch eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung als gesonderter Teil des Lageberichts. Der Prüfungsund Finanzausschuss hat dem Plenum über die Prüfung des Jahresabschlusses bzw. Konzernabschlusses, der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung sowie der Prüfungsberichte in dessen Sitzung ausführlich berichtet.
Das Plenum des Aufsichtsrats hat am 20. März 2018 unter Berücksichtigung der Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses und des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers sowie nach weiterer Diskussion mit dem Abschlussprüfer den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht intensiv geprüft und eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat folgte damit der entsprechenden Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses und erhob nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses bzw. Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts keine Einwendungen. Die vom Vorstand der Bertelsmann Management SE aufgestellten Abschlüsse wurden gebilligt. Der Aufsichtsrat hat sich ferner selbst mit der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der erstmals erstellten nichtfinanziellen Berichterstattung des Vorstands durch eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung als gesonderter Teil des Lageberichts befasst und entsprechend der Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses hiergegen keine Einwendungen erhoben. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sowie den Corporate Governance Bericht wie auch seine Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2018 verabschiedet. Der Aufsichtsrat hat ferner den Vorschlag des Vorstands der Bertelsmann Management SE zur Höhe der Verwendung des Bilanzgewinns an die Aktionäre geprüft und sich diesem angeschlossen. Die vom Vorstand der Bertelsmann Management SE vorgeschlagene Gewinnausschüttung ist nach Ansicht des Aufsichtsrats angesichts der Höhe des Konzerngewinns und unter Berücksichtigung des konjunkturellen Umfelds, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie der Interessen der Aktionäre angemessen.
Der Aufsichtsrat der Bertelsmann SE & Co. KGaA hat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen seines Verantwortungsbereichs einen Prüfungs- und Finanzausschuss eingerichtet. Der Prüfungs- und Finanzausschuss hat vier Mitglieder, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz dieses Ausschusses innehat. Vorsitzender des Prüfungs- und Finanzausschusses ist Bodo Uebber.
Entsprechend der Vorgabe des Deutschen Corporate Governance Kodex ist der Vorsitzende des Prüfungs- und Finanzausschusses unabhängig im Sinne der Kodex-Anforderungen und verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Die Mitglieder des Prüfungs- und Finanzausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Bertelsmann SE & Co. KGaA tätig ist, vertraut.
Der Prüfungs- und Finanzausschuss erörterte im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgaben im Berichtsjahr insbesondere Fragen der Unternehmensfinanzierung, der Finanzplanung und der Steuerpolitik sowie einzelne negative Planabweichungen des Geschäftsverlaufs von Konzerngeschäften. Ferner befasste sich der Ausschuss eingehend mit der Rechnungslegung und dem Rechnungslegungsprozess und er überwachte die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des Risikoüberwachungs- und Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems sowie des internen Revisionssystems. Er hat sich hierzu auch vom Leiter der Konzernrevision regelmäßig Bericht erstatten lassen. Der Ausschuss befasste sich ferner mit Fragen der Compliance, insbesondere mit der Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des Compliance-Management-Systems. Des Weiteren widmete sich der Prüfungs- und Finanzausschuss eingehend der Umsetzung des Abschlussprüfungsreformgesetzes, dem Thema Cyber Security sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung bei Bertelsmann.
Im Fokus stand im Geschäftsjahr im Rahmen der Behandlung struktureller Themen unter anderem der Prozess der Abschlussprüfung. Dabei befasste sich der Prüfungs- und Finanzausschuss mit den Prüfungshandlungen und Prüfungstools des Abschlussprüfers, erörterte die voraussichtlichen Key Audit Matters und legte die Prüfungsschwerpunkte der Abschlussprüfung fest. Des Weiteren befasste sich der Ausschuss mit der künftigen nichtfinanziellen Berichterstattung und er wurde über die Umsetzung neuer IFRS-Standards bei Bertelsmann informiert. Der Prüfungs- und Finanzausschuss ließ sich auch über potenzielle Folgen eines Brexit für den Konzern berichten.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses (siehe oben Abschnitt „Jahres- und Konzernabschlussprüfung“). Die vorläufigen Ergebnisse der Konzern- und Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres wurden vom Vorsitzenden des Prüfungs- und Finanzausschusses fortlaufend vor der Bilanzsitzung, die am 22. März 2017 stattfand, mit dem Abschlussprüfer eingehend diskutiert. Der Ausschuss befasste sich in diesem Zusammenhang auch mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Es gab dabei keine Anhaltspunkte für Befangenheitsgründe oder eine Gefährdung der Unabhängigkeit. Der Halbjahresfinanzbericht 2017 wurde vor seiner Veröffentlichung am 30. August 2017 im Ausschuss ausführlich erörtert.
Der Prüfungs- und Finanzausschuss der Bertelsmann SE & Co. KGaA kam im Berichtsjahr 2017 zu vier Sitzungen zusammen. Der Vorsitzende des Prüfungs- und Finanzausschusses oder sein Vertreter informierte im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung das Aufsichtsratsplenum kontinuierlich über die Arbeit des Ausschusses. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten waren die Leiter von Fachabteilungen, wie beispielsweise der Bereiche Konzernrechnungswesen und Konzernsteuerwesen sowie der Konzernrechtsabteilung, vertreten. Zusätzlich führte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses regelmäßig Einzelgespräche mit den verantwortlichen Abschlussprüfern durch.
Die Geschäfte der Bertelsmann SE & Co. KGaA werden von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der Bertelsmann Management SE, vertreten durch ihren Vorstand, geführt. Im Vorstand der Bertelsmann Management SE gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Veränderung: Die Bestellung von Fernando Carro de Prada zum Mitglied des Vorstands der Bertelsmann Management SE wurde im besten gegenseitigen Einvernehmen mit Fernando Carro de Prada zum Ablauf des 13. Juli 2017 beendet. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Fernando Carro de Prada für die langjährige, gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Laufe des Geschäftsjahres bzw. des Berichtszeitraums ergaben sich folgende Veränderungen im Aufsichtsrat: Am 27. Januar 2017 wurde in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Bertelsmann SE & Co. KGaA Bernd Leukert, Mitglied des Vorstands der SAP SE, Walldorf, zum weiteren Aufsichtsratsmitglied gewählt. Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Bertelsmann SE & Co. KGaA am 12. Mai 2017 endete die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr.-Ing. Joachim Milberg, Dr. Brigitte Mohn, Elisabeth (Liz) Mohn, Hans Dieter Pötsch, Kasper Rorsted und Bodo Uebber. Dr. Brigitte Mohn, Elisabeth (Liz) Mohn, Hans Dieter Pötsch, Kasper Rorsted und Bodo Uebber wurden von der Hauptversammlung im Mai 2017 wieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Prof. Dr.-Ing. Joachim Milberg für die langjährige, sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Am 27. August 2017 verstarb unerwartet das langjährige Aufsichtsratsmitglied Dr. Wulf Bernotat. Der Aufsichtsrat wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Am 16. Januar 2018 erfolgte die Wahl von Dr. Thomas Buberl, CEO der AXA S.A., zum Mitglied des Aufsichtsrats. Derzeit sind alle zehn Mitglieder des Aufsichtsrats der Bertelsmann Management SE auch Mitglieder des zurzeit 15-köpfigen Aufsichtsrats der Bertelsmann SE & Co. KGaA.
Für den Aufsichtsrat der Bertelsmann SE & Co. KGaA, die kein börsennotiertes Unternehmen ist, findet das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ keine Anwendung. Dennoch unterstützt der Aufsichtsrat die Zielsetzung des Gesetzes. Strategisch verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, auch durch die Vielfalt seiner Mitglieder seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion gerecht zu werden. Der Aufsichtsrat wird aber bis auf Weiteres keine Zielquote für Frauen im Aufsichtsrat festlegen. Er ist davon überzeugt, dass im Unternehmen in den Bereichen der Nachfolgeplanung, der Managemententwicklung und der Auswahlprozesse geeignete Maßnahmen getroffen wurden, um die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen nachhaltig zu implementieren. Im Aufsichtsrat soll der derzeit bestehende Frauenanteil im Fall von Neubesetzungen nicht zurückgehen. Idealerweise haben die Biografien von Neumitgliedern Bezüge zu den Wachstumsregionen und -märkten von Bertelsmann. (Siehe dazu auch den Abschnitt „Vielfalt als gelebte Praxis“ im Corporate Governance Bericht.) Neben den drei Vertretern der Familie Mohn und den fünf Vertretern der Mitarbeiter besteht der Aufsichtsrat der Bertelsmann SE & Co. KGaA ausschließlich aus unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern. Der Aufsichtsrat erkennt die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex bei ihrer Forderung nach einer Festsetzung von Zielen für eine Altersgrenze und einer Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat an. Vor dem Hintergrund der besonderen Gesellschafterstruktur von Bertelsmann und der bereits in der Satzung der Gesellschaft enthaltenen Altersgrenzenregelung erscheint es dem Aufsichtsrat aber nicht angebracht, bei Bertelsmann weitere bzw. weitergehende Zielvorgaben zu Altersgrenze und Zugehörigkeitsdauer zu formulieren.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand für seinen großen Einsatz und seine gute unternehmerische Leistung im Geschäftsjahr 2017 seine Anerkennung aus. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bertelsmann Konzerns und der Unternehmensleitung für ihr Engagement und ihren Beitrag zum erfolgreichen Geschäftsjahr 2017.
Gütersloh, den 20. März 2018
Christoph Mohn
Aufsichtsratsvorsitzender