Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Bertelsmann  SE & Co. KGaA  und den Bertelsmann-Konzern („Bertelsmann“) mit seinen einbezogenen vollkonsolidierten Tochtergesellschaften („Tochtergesellschaften“).

Bertelsmann ist in den Kerngeschäftsfeldern Medien, Dienstleistungen und Bildung in rund 50 Ländern aktiv (vgl. Abschnitt „Unternehmensprofil“). Verantwortungsvolles Handeln – im wirtschaftlichen Umfeld, gegenüber Mitarbeitern, in der Gesellschaft und im Umgang mit der Umwelt – ist fest in der Unternehmenskultur von Bertelsmann verankert. Mit seinem Corporate-Responsibility-Management verfolgt Bertelsmann das Ziel, seine ökonomischen Interessen mit den sozialen und ökologischen Anliegen innerhalb und außerhalb des Unternehmens in Einklang zu bringen.

Um relevante Themen zu identifizieren und Konzepte zu beschreiben, wurden für die Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung die GRI Standards 2016 der Global Reporting Initiative genutzt (nach GRI Standards 2016 102 und 103). Zusätzlich wird jeweils zur Jahresmitte ein freiwilliger CR-Bericht nach den GRI Standards (2016; Option „core“) veröffentlicht.

Unternehmensgrundsätze und Leitlinien

Voraussetzung für eine Unternehmenskultur, in der Mitarbeiter, Unternehmensführung und Gesellschafter erfolgreich, respektund vertrauensvoll zusammenarbeiten, sind gemeinsame Ziele und Grundwerte. Festgeschrieben sind diese in der Unternehmensverfassung sowie in den vier Bertelsmann Essentials: Partnerschaft, Unternehmergeist, Kreativität und Gesellschaftliche Verantwortung. Des Weiteren definiert der Bertelsmann Code of Conduct als verbindliche Leitlinie Standards für gesetzeskonformes und ethisch verantwortungsvolles Handeln innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Der im Dreiklang „To Empower. To Create. To Inspire.“ stehende Unternehmenssinn schafft darüber hinaus Orientierung für die Mitarbeiter und Partner des Unternehmens.

Auch externe Leitlinien sind für Bertelsmann handlungsleitend. Das Unternehmen folgt weitgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance  Kodex für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen. Bertelsmann bekennt sich zu den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Seit 2008 unterstützt Bertelsmann als aktiver Teilnehmer ebenso die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen.

Corporate-Responsibility-Management

Organisation

Das Beratungsgremium für die strategische Weiterentwicklung von Corporate Responsibility bei Bertelsmann ist das CR-Council. Das CR-Council setzt sich zusammen aus dem Personalvorstand und Vertretern der Unternehmensbereiche und befasst sich mit konzernweiten, die Unternehmensstrategie flankierenden CR-Zielsetzungen sowie der bereichsübergreifenden Koordination der CR-Aktivitäten im Konzern.

Auf Konzernebene koordiniert und unterstützt die Abteilung Corporate Responsibility & Diversity Management in enger Zusammenarbeit mit den weiteren Konzernfunktionen die Arbeit des CR-Council. Im Sinne der dezentralen Bertelsmann-Unternehmensstruktur liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Corporate Responsibility durch konkrete CR-Maßnahmen und -Projekte bei den lokalen Geschäftsführungen. Die Unternehmensbereiche und Firmen haben – entsprechend den lokalen Erfordernissen – dafür eigene Strukturen und Prozesse implementiert.

Themenfelder

Zur Identifikation thematischer CR-Schwerpunkte führt Bertelsmann regelmäßig „CR-Relevanzanalysen“ durch. Im Jahr 2017 wurden interne und externe Stakeholder befragt. Dabei schätzten die externen Stakeholder die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Bertelsmann auf die Themen ein, während die internen Stakeholder deren Geschäftsrelevanz bewerteten. Auf diese Weise wurden für Bertelsmann besonders relevante Themen zu den Aspekten Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung und Umweltbelange identifiziert. Die Betrachtung der Themen erfolgt innerhalb der Grenzen des Unternehmens, soweit nicht anders angegeben.

Corporate-Responsibility-Themen einschließlich nichtfinanzieller Leistungsindikatoren zählen nicht zum wertorientierten Steuerungssystem von Bertelsmann. Aufgrund einer nur eingeschränkten Messbarkeit können keine unmittelbar quantifizierbaren Aussagen zu Wirkungszusammenhängen und Wertsteigerungen mit Relevanz für den Konzern getroffen werden. Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden daher nicht zur Steuerung des Konzerns verwendet (vgl. Abschnitt „Wertorientiertes Steuerungssystem“).

Risiken

Mit den für Bertelsmann relevanten CR-Themen sind eine Reihe von Risiken verbunden. Diese Risiken können sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus Geschäftsbeziehungen sowohl für das Unternehmen selbst wie auch für das Unternehmensumfeld und seine Stakeholder ergeben.

Für die im deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz definierten nichtfinanziellen Aspekte Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte sowie Umweltbelange wurden im Rahmen der Berichterstattung 2017 keine wesentlichen Risiken gemeldet.

Eine Betrachtung der für Bertelsmann relevanten Risiken finden Sie im Abschnitt „Risiko- und Chancenbericht“.


Arbeitnehmerbelange

Motivierte Mitarbeiter sichern nachhaltig Qualität, Innovation und Wachstum. Grundlage der Personalarbeit bei Bertelsmann ist daher das partnerschaftliche Selbstverständnis, wie es in der Unternehmensverfassung und in den Unternehmensgrundsätzen niedergelegt ist. Ergänzende Regelungen werden durch Vorstandsrichtlinien zur Personalarbeit getroffen. Hauptverantwortlich für Arbeitnehmerbelange im Konzern ist der Personalvorstand. Er arbeitet eng mit den Personalverantwortlichen aus den Unternehmensbereichen zusammen, die über ein Dotted-Line-Konzept an ihn berichten. Weitere Gremien wie das HR Committee, bestehend aus dem Personalvorstand sowie Personalverantwortlichen aus den Unternehmensbereichen, und die HR Country Coordination Meetings (mit den Personalleitern der größten bzw. mitarbeiterstärksten Tochtergesellschaften der jeweiligen Region) unterstützen diese Zusammenarbeit. In den Nomination & Compensation Committees der Unternehmensbereiche wird über die Umsetzung der Vergütungs- und Besetzungspolitik in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen entschieden. Im Jahr 2017 wurden Maßnahmen in den nachfolgenden Themen umgesetzt.

Mitsprache

Den kontinuierlichen Dialog zwischen Mitarbeitern und Unternehmensführung sieht Bertelsmann als grundsätzliche Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Bertelsmann ist als Medienunternehmen tendenzgeschützt und unterliegt insofern nicht der gesetzlichen Mitbestimmung im Aufsichtsrat. Gleichwohl stellen auf freiwilliger Basis die Mitarbeiter im Aufsichtsrat der Bertelsmann SE & Co. KGaA fünf Mitglieder: Davon sind vier Betriebsratsmitglieder und eines ist Mitglied der Bertelsmann Führungskräftevertretung. Zudem verfügen Führungskräfte, Belegschaft, Mitarbeiter mit Behinderung und Auszubildende über verschiedene Plattformen, um sich auszutauschen, gemeinsame Themen voranzutreiben und ihre Anliegen einzubringen. Die Bertelsmann Konzerndialog-Konferenz dient dem Austausch zwischen Vorstandsvorsitzendem, Personalvorstand und Konzernbetriebsratsmitgliedern aus den Unternehmensbereichen. Weiterhin sind die Mitarbeiter über standardisierte Personalgespräche (Leistungs- und Entwicklungsdialog, Zielvereinbarung, Teamgespräch) sowie durch Mitarbeiterbefragungen in die Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen eingebunden. Im Jahr 2017 wurden Maßnahmen aus der Mitarbeiterbefragung des Vorjahres auf Firmen-, Bereichs- und Konzernebene abgeleitet.

Lernen

Große Herausforderungen wie die fortschreitende Internationalisierung des Konzerns, die digitale Transformation der Medien- und Servicelandschaft und der demografische Wandel lassen sich nur mit gut ausgebildeten Mitarbeitern bewältigen. Durch Angebote für lebenslanges Lernen trägt Bertelsmann zum dauerhaften Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter bei. Mit vier verschiedenen Campus-Bereichen – Strategy, Leadership, Function, Individual – ist die Bertelsmann University die zentrale Learning-Organisation im Unternehmen. Zu den wichtigsten Maßnahmen und deren Umsetzung im Jahr 2017 zählten u. a. die Weiterentwicklung internationaler Programme in den Feldern Leadership, Strategie und Kreativität sowie die Durchführung strategischer Summits für die konzernweite Finance-, HR- und IT-Community. Im Jahr 2017 startete eine weltweite Data-Science-Initiative und darüber hinaus wurde die Integration digitaler Lerninhalte in die unterschiedlichen Ausbildungs- und Studiengänge, die Bertelsmann in Deutschland anbietet, fortgesetzt.

Vielfalt

Für Bertelsmann ist die Vielfalt seiner Mitarbeiterschaft eine Voraussetzung für Kreativität, Innovation und nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Diversity-Strategie fokussiert sich auf die Dimensionen „Geschlecht“, „Generationen“ und „Nationalität“. Der Frauenanteil in den Talentpools von Bertelsmann (Top-Management-Pool, Senior-Management-Pool, Career-Development-Pool) soll erhöht werden. Dies wurde bei der Nominierung der Pool-Kohorten 2017 berücksichtigt. Die Diversity-Strategie wird durch die Abteilung Corporate Responsibility & Diversity Management mit Unterstützung einer konzernübergreifenden Diversity Working Group umgesetzt. 2017 wurden schwerpunktmäßig Empfehlungen der Bertelsmann Diversity-Konferenz 2016 realisiert, darunter die Pilotierung von Diversity Trainings, Führungskräftequalifizierungen der Bertelsmann University sowie die Berücksichtigung der Diversity-Dimensionen im Corporate Talent Management.

Gesundheit

Zur Gestaltung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsumfelds und zur Vorbeugung arbeitsbedingter Krankheitsrisiken erfolgt der Ausbau eines systematischen Gesundheitsmanagements von Bertelsmann an den deutschen Standorten. Damit betraut ist das Bertelsmann Gesundheitsmanagement, das gemeinsam mit einem funktionsübergreifenden Strategiekreis die deutschlandweite Gesundheitsstrategie verantwortet und entsprechende Aktivitäten koordiniert. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die bereichsübergreifende „Health Community“, die sich aus Gesundheitsexperten, Konzernbetriebsratsvorsitzenden, Aufsichtsratsmitgliedern, Personalverantwortlichen und Schwerbehindertenvertretern zusammensetzt. Durch gezielte Vernetzung dient sie auch der Verbreitung einheitlicher Standards, die das Bertelsmann Gesundheitsmanagement für alle deutschen Standorte anstrebt. Mittelfristig soll die Internationalisierung des Bertelsmann Gesundheitsmanagements vorangetrieben werden.

Faire Arbeitsbedingungen

Vergütungsfragen sind bei Bertelsmann essenzieller Bestandteil der Thematik „faire Arbeitsbedingungen“. Grundsatz ist es, konsistente und transparente Vergütungsstrukturen im Konzern zu etablieren. Dabei soll das Vergütungssystem eine markt-, funktions- und leistungsgerechte Entlohnung unter Berücksichtigung geschäftsspezifischer Eigenheiten gewährleisten. Die in Deutschland etablierte Gewinnbeteiligung orientiert sich an denselben Kriterien wie die Bemessung variabler Vergütungsbestandteile von Vorständen und Führungskräften. Darin einbezogen sind Bertelsmann und alle Tochtergesellschaften mit Sitz in Deutschland, mit Ausnahme der RTL Group und Gruner + Jahr. Diese sowie eine Vielzahl ausländischer Tochtergesellschaften haben ähnliche, nach lokalen Anforderungen individuell ausgestaltete Erfolgs- und Gewinnbeteiligungsmodelle. Im Jahr 2017 wurden aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 konzernweit insgesamt 105 Mio. € an Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen ausgezahlt.


Sozialbelange

Gesellschaftliche Verantwortung ist Bestandteil der Bertelsmann Essentials und damit fest in der Unternehmenskultur verankert. Bertelsmann ist bestrebt, als guter „Corporate Citizen“ einen Leistungsbeitrag für die Gesellschaft zu erbringen, und hat 2017 in den folgenden Themenbereichen Maßnahmen umgesetzt.

Pressefreiheit

Bertelsmann steht für Pressefreiheit und damit für eine Vielfalt an Meinungen und Positionen. Der Bertelsmann Code of Conduct schreibt Rede- und Meinungsfreiheit sowie kreative Unabhängigkeit als Grundprinzipien für die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens fest. Bertelsmann versteht diese Unabhängigkeit in zwei Richtungen: Im Innenverhältnis gilt, dass die Geschäftsführungen nicht versuchen, die Entscheidungen von Künstlern, Redakteuren und Programmverantwortlichen zu beeinflussen oder diese in ihrer künstlerischen oder redaktionellen Freiheit einzuschränken. Gemäß dem Bertelsmann „Chefredakteursprinzip“ obliegen redaktionelle Entscheidungen allein den Programmverantwortlichen. Nach außen gilt es für das Unternehmen, in seiner journalistischen Berichterstattung politischer oder wirtschaftlicher Einflussnahme nicht nachzugeben sowie bestehende Regeln zur Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten einzuhalten. Über den Bertelsmann Code of Conduct hinaus setzten 2017 zahlreiche Tochtergesellschaften bzw. deren Redaktionen die Implementierung eigener Statuten zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit im Tagesgeschäft fort und entwickelten diese bei Bedarf weiter. Hier geht es vor allem um journalistische und redaktionelle Sorgfaltspflichten, Persönlichkeitsrechte sowie um den Umgang mit Gewaltdarstellungen und Jugendschutz.

Inhalteverantwortung

Bertelsmann bedenkt die Wirkung produzierter und verbreiteter Inhalte, um die Rechte und Interessen der Mediennutzer und Kunden bestmöglich zu schützen. Übergeordnete medienethische Prinzipien und Grundsätze sind durch Presse-, Rundfunk- und Multimediagesetze auf nationaler und internationaler Ebene, durch freiwillige Bekenntnisse zu externen Leitlinien, wie z. B. zu Ethikcodes nationaler Presseräte, sowie unternehmensintern durch den Bertelsmann Code of Conduct und Redaktionsstatuten festgelegt. Demzufolge verpflichten sich die Redaktionen bei Bertelsmann u. a. „zur Achtung der Privatsphäre sowie zum korrekten Umgang mit Informationen, Meinungen und Bildern“. Gemäß dem „Chefredakteursprinzip“ obliegt die Verantwortung für Medieninhalte allein den Programmverantwortlichen in den lokalen Redaktionen.

Im Bereich Jugendmedienschutz werden, in Übereinstimmung mit nach Medium und Region unterschiedlichen Auflagen, Inhalte bei Bertelsmann daraufhin überprüft, ob sie die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigen könnten. In diesem Fall treten verschiedene Beschränkungen in Kraft, z. B. Sendezeitbeschränkungen oder Inhalte- bzw. Produktkennzeichnungen. Durch freiwillige Kennzeichensysteme geht Bertelsmann dabei teilweise über Regulierungen hinaus, die auf europäischer und nationaler Ebene insbesondere im Bereich der Rundfunkindustrie bestehen. Weitere spezifische Vorgaben zum Thema Inhalteverantwortung werden durch ergänzende Statuten auf Unternehmensbereichs-, Firmenund Redaktionsebene getroffen.

Kundendatenschutz

Bertelsmann misst dem Schutz von Kundendaten eine große Bedeutung bei. Dazu zählen der Schutz personenbezogener Daten zu einzelnen Kunden sowie solcher Daten, die Bertelsmann von seinen Geschäftspartnern über deren Kunden zur Verfügung gestellt werden. Anliegen des Kundendatenschutzes ist die Wahrung des Rechts Einzelner, selbst zu bestimmen, wer wann welche Kenntnis über ihre Person erlangt. Dazu gehört, dass mit personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Informationen nur entsprechend gesetzlichen Vorgaben umgegangen wird und dass diese Informationen vor unbefugtem Zugriff angemessen geschützt werden. Zusätzlich zum Bertelsmann Code of Conduct wird der Kundendatenschutz im Unternehmen u. a. durch Vorstandsrichtlinien zu den Themen Informationssicherheit und IT-Risikomanagement geregelt.

Die Vorstandsrichtlinie zum Thema Datenschutz adressiert die bei Bertelsmann geltenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen auf Basis der in Europa ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zielt auf eine konzernweite Harmonisierung des Datenschutzmanagements bei Bertelsmann ab. Unterstützend wurde im 3. Quartal 2017 konzernweit ein Datenschutzmanagement-IT-System ausgerollt, das insbesondere die Umsetzung der Dokumentationsund Rechenschaftspflichten nach DSGVO sowie Anforderungen hinsichtlich der Governance-Pflichten adressiert.

Die Verantwortung für den Bereich Kundendatenschutz liegt dezentral bei den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften. Für die Umsetzung lokaler rechtlicher Vorgaben verfügen die Tochtergesellschaften in Deutschland über eine Datenschutzorganisation, die aus zentralen Datenschutzbeauftragten und lokalen Datenschutzkoordinatoren besteht. Letztere berichten sowohl an die lokale Geschäftsführung als auch jährlich oder anlassbezogen an die zentralen Datenschutzbeauftragten, die wiederum dem Bertelsmann-Vorstand Bericht erstatten. Bei Tochtergesellschaften außerhalb Deutschlands existiert eine ähnliche Organisation. Ein Information Security Management System (ISMS) basierend auf dem Industriestandard ISO 27001 schafft die technischen Rahmenbedingungen für eine vertrauliche Datenverarbeitung. Das ISMS beinhaltet eine regelmäßige und strukturierte Erhebung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Informationssicherheit, eine systematische Erfassung von Risiken sowie die Ableitung zugehöriger Mitigationsmaßnahmen.

Schutz geistigen Eigentums

Die Geschäfte von Bertelsmann beinhalten die Entwicklung, Erstellung, Übertragung, Lizenzierung und den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, die als geistiges Eigentum geschützt sind. Für Bertelsmann ist die Wahrung geistigen Eigentums Grundlage des Unternehmenserfolgs. Daher setzt sich das Unternehmen für ein weltweit hohes Schutzniveau − auch in der digitalen Welt − im Urheberrecht ein. Die konzernweite Taskforce Copyright mit Vertretern der relevanten Unternehmensbereiche begleitet die aktuellen Entwicklungen zum Urheberrecht und bündelt ihre Positionen in Form gemeinsamer Papiere.


Achtung der Menschenrechte

Durch seine Unternehmensgrundsätze und die Selbstverpflichtung zu externen Leitlinien bekennt sich Bertelsmann zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte im Unternehmen und in seinen Geschäftsbeziehungen. Der Bertelsmann-Vorstand hat daher ein Integrity-&-Compliance-Programm etabliert und ein Corporate Compliance Committee (CCC) berufen. Das CCC erstattet dem Bertelsmann-Vorstand sowie dem Prüfungs- und Finanzausschuss des Aufsichtsrates jährlich einen Compliance-Bericht. Für die laufende Tagesarbeit wurde die Abteilung Integrity & Compliance (I&C) geschaffen, die organisatorisch dem CCC unterstellt ist. I&C unterstützt das CCC bei der Erfüllung seiner Aufgaben und bringt Vorschläge zu erforderlichen Verbesserungen des Integrity-&-Compliance-Programms ein. I&C stellt weltweit sicher, dass die Mitarbeiter über die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien, einschließlich solcher zur Achtung der Menschenrechte, informiert sind, und führte auch 2017 die hierfür notwendigen Trainings- und Kommunikationsmaßnahmen durch.

Die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere von Mitarbeitern und in der Lieferkette, ist durch den Bertelsmann Code of Conduct und den Supplier Code of Conduct ausdrücklich festgeschrieben. Dazu gehören das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot von Diskriminierung und Einschüchterung und die Bekräftigung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Zusätzlich haben sowohl einzelne Tochtergesellschaften als auch Bertelsmann selbst im Jahr 2017 Statements gemäß dem „UK Modern Slavery Act“ veröffentlicht, die alle Formen moderner Sklaverei, von Zwangs- und Kinderarbeit sowie von Ausbeutung und Diskriminierung verurteilen und Maßnahmen zur Vermeidung dieser Menschenrechtsverletzungen darstellen. Diese Statements werden (bei Bedarf) jährlich überarbeitet. Verstöße gegen die hier genannten Prinzipien können bei Bertelsmann durch Mitarbeiter und durch Dritte über die Meldewege des bestehenden Compliance-Management-Systems geltend gemacht werden. Im Hinblick auf Antidiskriminierung sind außerdem an allen deutschen Standorten Ansprechpartner für das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) ernannt worden, an die sich Mitarbeiter bei vermuteten Verstößen wenden können. Die Mitarbeiter werden über vielfältige Kommunikationskanäle zu ihren Rechten nach dem AGG informiert und geschult. Konzernweit wurde das Thema Antidiskriminierung in einem E-Learning angesprochen, um alle Mitarbeiter zu sensibilisieren und auf ihre Rechte hinzuweisen.


Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Sowohl der Bertelsmann Code of Conduct als auch die Bertelsmann-Vorstandsrichtlinie Antikorruption und Integrität verbieten ausdrücklich jegliche Form von Korruption und Bestechung. Dieses Verbot gilt auch für alle Dritten, die für, gemeinsam mit oder im Namen von Bertelsmann tätig werden, wie im Supplier Code of Conduct festgeschrieben. Neben Anweisungen für den Umgang mit Amtsträgern und Leitlinien für das Gewähren oder Annehmen von Zuwendungen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen legt die Richtlinie Antikorruption und Integrität angemessene Due-Diligence-Prozesse für den Umgang mit Dritten fest. Eine angemessene Due-Diligence-Prüfung erfolgt je nach individuellem Risikoprofil durch eine entsprechende Risikoklassifizierung. Außerdem beschreibt diese Vorstandsrichtlinie Meldewege für vermutete Verstöße oder das Ersuchen um Beratung sowie weitere Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle. Die „Richtlinie zum Umgang mit Hinweisen auf Compliance-Verstöße“ verankert eine Meldepflicht von vermuteten Verstößen gegen das Korruptionsverbot an das Bertelsmann Corporate Center. Das Thema Korruptionsprävention wird global durch die Abteilung I&C gesteuert und weiterentwickelt. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählten im Jahr 2017 u. a. die Beratung und Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern zu Antikorruption sowie die Konzeption und der Beginn des konzernweiten Roll-outs eines neuen E-Learnings zu diesem Thema.

Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

Bertelsmann bekennt sich zum Wettbewerbsprinzip und verurteilt Kartellrechtsverstöße sowie wettbewerbswidriges Verhalten. Das Unternehmen geht gegen jeden Verstoß vor und sucht in kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragen Beratung bei internen oder externen Experten. Der Bertelsmann-Vorstand hat eine „Konzernrichtlinie zur Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften“ erlassen. Es besteht eine Meldepflicht für Kartellverstöße. Die Konzernrechtsabteilung bietet den Unternehmensbereichen, deren Geschäftsführung und Mitarbeitern Programme zum Kartellrecht an. Ein auch 2017 durchgeführtes, umfangreiches verpflichtendes Schulungsprogramm für Mitarbeiter, die in kartellrechtsrelevanten Bereichen tätig sind, dient der Früherkennung kartellrechtlicher Risiken und der Vermeidung von Kartellrechtsverstößen.


Umweltbelange

Für den konzernweit verantwortungsvollen Einsatz natürlicher Ressourcen sowie für eine umweltbewusste Energie- und Materialbeschaffung setzen die Bertelsmann-Umweltpolitik und die Bertelsmann-Paper-Policy den Rahmen. Das Umweltengagement erstreckt sich dabei über die eigenen Standorte hinaus auch auf die Lieferkette, insbesondere durch Einflussnahme auf Papierlieferanten und Energieunternehmen. Die operative Verantwortung für das Energie- und Umweltmanagement und für die Umsetzung der 2017 ergriffenen Maßnahmen liegt dezentral bei den Geschäftsleitungen der Firmen. Eine international besetzte „be green“-Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Bertelsmann-Unternehmensbereichen wurde auch 2017 als Plattform für den bereichsübergreifenden Austausch zu Umweltthemen genutzt. Schwerpunkte der Zusammenarbeit liegen mittelfristig in der Ausweitung des Einsatzes von Papier zertifizierten oder recycelten Ursprungs und in der Verringerung der Treibhausgasemissionen aus dem Verbrauch von Strom, Wärme und Treibstoffen. Die Experten der „be green“-Arbeitsgruppe koordinieren außerdem die jährliche Erhebung von Umweltkennzahlen, die nicht nur Transparenz über die Umwelt- und Klimaauswirkungen sowie die ökologische Leistung von Bertelsmann schaffen, sondern auch das Ableiten von Maßnahmen ermöglichen. Die konzernweiten Umweltkennzahlen werden auf der Bertelsmann-Unternehmenswebsite veröffentlicht.