Der Konzernabschluss der Bertelsmann SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2017 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie in der EU anzuwenden sind (EU-IFRS). Ergänzend wurden die nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen alle Angaben in Millionen Euro (Mio. €). Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung sowie der Konzernbilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang detaillierter ausgewiesen und erläutert.

Die Bertelsmann SE & Co. KGaA ist eine in Gütersloh, Deutschland, ansässige Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die Anschrift des eingetragenen Firmensitzes ist: Carl-Bertelsmann-Straße 270, 33311 Gütersloh.

Bertelsmann ist ein Medien-, Dienstleistungs- und Bildungsunternehmen, das in rund 50 Ländern der Welt aktiv ist. Die geografischen Kernmärkte umfassen Westeuropa – vor allem Deutschland, Frankreich sowie Großbritannien – und die USA. Darüber hinaus verstärkt Bertelsmann sein Engagement in Wachstumsregionen wie China, Indien und Brasilien. Zu den Bertelsmann-Unternehmensbereichen gehören die RTL Group (Fernsehen), Penguin Random House (Bücher), Gruner + Jahr (Zeitschriften), BMG (Musik), Arvato (Dienstleistungen), die Bertelsmann Printing Group (Druck), die Bertelsmann Education Group (Bildung) und Bertelsmann Investments (Fonds). Weitere Erläuterungen zu den Hauptaktivitäten der Bertelsmann SE & Co. KGaA und ihrer Tochterunternehmen sind ausführlich im zusammengefassten Lagebericht dargestellt.

Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards

Die Effekte aus der Erstanwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften und Interpretationen waren für den Bertelsmann-Konzern unwesentlich.

Auswirkungen von zukünftig verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsstandards

Der Bertelsmann-Konzern hat keine vom IASB oder IFRS IC veröffentlichten, aber noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewendet. Für Bertelsmann wesentliche zukünftig verpflichtend anzuwendende Rechnungslegungsstandards sind IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ und IFRS 16 „Leasingverhältnisse“.

IFRS 9 „Finanzinstrumente“ beinhaltet überarbeitete Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, neue Vorschriften zur Wertminderung von Finanzinstrumenten und neue Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der IFRS 9 ist für den Bertelsmann-Konzern erstmals auf das Geschäftsjahr 2018 anzuwenden. Die im Jahr 2016 gestarteten Analysen zu den Auswirkungen des IFRS 9 auf den Konzernabschluss wurden 2017 abgeschlossen. Die Analyse der Schuldinstrumente hat ergeben, dass diese überwiegend gehalten werden, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, sodass ein Großteil der Schuldinstrumente weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird. Darüber hinaus hält der Bertelsmann-Konzern sogenannte Fund in Fund Investments, die der Unternehmensbereich Bertelsmann Investments erwirbt. Diese stellen nach IFRS 9 im Wesentlichen Schuldinstrumente dar. Die Rückflüsse aus diesen Fund in Fund Investments stellen nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen dar und erfüllen somit nicht die Zahlungsstrombedingungen, sodass diese Schuldinstrumente nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Da diese Fund in Fund Investments bereits jetzt grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ergeben sich zum 1. Januar 2018 daraus keine finanziellen Auswirkungen aus der Bewertung dieser Finanzinstrumente. Die aus Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts resultierenden Gewinne und Verluste unter Berücksichtigung latenter Steuern wurden im Berichtsjahr im sonstigen Ergebnis erfasst, während künftig eine Erfassung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen wird. Insgesamt werden zum 31. Dezember 2017 finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 509 Mio. € als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese finanziellen Vermögenswerte werden auch künftig zum beizulegenden Zeitwert bewertet, jedoch werden für die Mehrheit Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts grundsätzlich erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die für diese finanziellen Vermögenswerte im kumulierten Eigenkapital erfassten Beträge in Höhe von 69 Mio. € werden zum 1. Januar 2018 in die übrigen Gewinnrücklagen umgegliedert und nachfolgend nicht mehr in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sind einzeln und in Summe unwesentlich für den Bertelsmann-Konzern und betreffen überwiegend aus Wesentlichkeitsgründen nicht in den Konzernabschluss einbezogene Beteiligungen an Tochterunternehmen. Soweit Wertänderungen erfolgsneutral Berücksichtigung finden, werden sie beim Verkauf dieser Instrumente zukünftig nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die Analysen zu den Auswirkungen auf die Bewertung von Finanzinstrumenten, insbesondere im Hinblick auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten, sind ebenso abgeschlossen. Zukünftig werden Wertberichtigungsmatrizen zur Ermittlung von Wertminderungen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis historischer Forderungsausfälle, Laufzeitbänder und erwarteter Kreditausfälle verwendet. Die Bildung der Wertberichtigungsmatrizen erfolgt unternehmensbereichs- bzw. Business-Unit-spezifisch für Forderungsgruppen, die jeweils ähnliche Ausfallmuster aufweisen. Darüber hinaus werden separate Risikobeurteilungen vorgenommen. Aufgrund der geänderten Berechnungen der Wertminderungen ergibt sich eine unwesentliche Erhöhung der Wertminderung, die zum 1. Januar 2018 erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst wurde. Darüber hinaus ergibt sich kein wesentlicher Effekt im Hinblick auf die Bewertung von Finanzinstrumenten. Aus den neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden zum 31. Dezember 2017 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Grundsätzlich sieht IFRS 9 eine retrospektive Anwendung vor, jedoch sind auch verschiedene Ausnahmen insbesondere im Bereich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen vorgesehen. Die Vorjahreswerte werden aufgrund der bestehenden praktischen Erleichterungen nach IFRS 9 nicht angepasst.

IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ enthält umfassende branchen- und transaktionsunabhängige Neuregelungen zur Erlöserfassung. Der neue Standard ersetzt den bisherigen Chancen- und Risikoansatz durch ein fünfstufiges vertragsbasiertes Modell. Neben deutlich umfangreicheren Anwendungsleitlinien zur bilanziellen Abbildung von Erlösen aus Kundenverträgen sind detaillierte Angabevorschriften im Anhang zu erfüllen. Der Standard ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung erfolgt bei Bertelsmann mittels der modifiziert retrospektiven Methode, nach der der IFRS 15 konzernweit prospektiv ab dem 1. Januar 2018 unter Angabe des in den Gewinnrücklagen erfassten kumulierten Erstanwendungseffekts angewandt wird. Bertelsmann wendet im Rahmen der Erstanwendung die im Standard vorgesehenen Erleichterungen für die modifiziert retrospektive Methode an.
Im Rahmen der Implementierung hat Bertelsmann ein konzernweites auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmensbereichs zugeschnittenes Projekt aufgesetzt und erfolgreich durchgeführt. Auf Grundlage von definierten und analysierten Kerngeschäftsmodellen in den Unternehmensbereichen erfolgte der Rollout auf bestehende Kundenverträge sowie die dezentrale Überprüfung der Vertriebsprozesse zur Identifizierung von Anpassungsbedarfen, um darauf aufbauend die Erfüllung der prozessualen Anforderungen des IFRS 15 sicherzustellen. Im Rahmen des Projekts wurden Anpassungen des Berichterstattungssystems, des Kontenplans sowie der Anhangformulare vorgenommen. Per Ende 2017 hat Bertelsmann konzernweit die aus der Implementierung von IFRS 15 erwarteten Auswirkungen auf Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung und Anhang je Business Unit auf Basis der 2017 erzielten Umsatzerlöse bzw. Bilanzwerte zum 31. Dezember 2017 erhoben.

In Bezug auf die einzelnen Unternehmensbereiche sind die folgenden Auswirkungen identifiziert worden:

  • RTL Group: Bei Geschäftsmodellen, die zur Erzielung von Lizenzerlösen führen, hängt der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung zukünftig davon ab, ob ein Recht auf Zugriff auf das geistige Eigentum über den gesamten Lizenzierungszeitraum oder ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums mit Stand zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung eingeräumt wird. Bei der Mehrheit der seitens der RTL Group gewährten Lizenzen steht die Nutzung des geistigen Eigentums mit Stand zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung im Vordergrund, was zu einer vollständigen Erlösrealisierung zum Zeitpunkt der Übertragung der Nutzungsrechte führt. Im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung kommt es in einigen Fällen zu einer zeitlichen Vorverlagerung der Umsatzrealisierung, wobei der Umstellungseffekt zum Erstanwendungszeitpunkt unwesentlich ist.
  • Penguin Random House: In Bezug auf bestimmte den E-Book-Verkäufen zugrunde liegende Verträge ergibt sich aufgrund des neuen Standards eine Änderung im Ausweis der Umsatzerlöse und Aufwendungen. Basierend auf einem konkretisierten Kundenbegriff bzw. auf einer konkretisierten Kundendefinition, auf dem IFRS 15 zugrunde liegenden Kontrollkonzept sowie auf der Anwendung des geänderten Prinzipal-Agent-Ansatzes werden zukünftig Umsatzerlöse in Höhe des mit dem Endkunden erzielten Betrags erfasst. Anfallende Provisionen für den Online-Retailer werden als Aufwendungen erfasst. In Bezug auf das Geschäftsmodell Physische Bücher werden die erwarteten Remissionen nicht mehr mit den Forderungen saldiert, sondern als Remissionsverbindlichkeit ausgewiesen. Daneben erfolgt die bilanzielle Erfassung der Herausgabeansprüche für Retouren nicht mehr im Vorratsvermögen, sondern innerhalb der sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte.
  • Gruner + Jahr: Im Geschäftsmodell Abonnementverkäufe erfüllt die den Kunden gewährte Prämie das Kriterium einer separaten Leistungsverpflichtung, während an Vermittler von Abonnementverkäufen gewährte Prämien zukünftig als Vertragsanbahnungskosten aktiviert und über die erwartete Laufzeit des Abonnements amortisiert werden. Weiterhin werden an Kunden gezahlte Werbekostenzuschüsse zukünftig nicht mehr im Aufwand gezeigt, sondern führen zu einer Minderung der Umsatzerlöse. Die aus den genannten Effekten resultierenden Auswirkungen auf die Darstellung im Bertelsmann-Konzernabschluss sind einzeln und zusammen betrachtet unwesentlich. In Bezug auf das Geschäftsmodell Zeitschriften werden die erwarteten Remissionen nicht mehr mit den Forderungen saldiert, sondern als Remissionsverbindlichkeit ausgewiesen.
  • BMG: Bei BMG ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Arvato: Bei Arvato ergeben sich aufgrund des Dienstleistungscharakters der Geschäftstätigkeit keine wesentlichen Auswirkungen auf Zeitpunkt und Höhe der Umsatzrealisierung. Aufgrund der konkreteren Kunden- und Umsatzdefinition des IFRS 15 werden teilweise Erlöse, die bislang als sonstiger betrieblicher Ertrag gezeigt wurden, zukünftig als Umsatzerlöse ausgewiesen. Daneben sind die grundlegenden Prinzipal-Agent-Analysen im Arvato-Bereich mit dem Ergebnis abgeschlossen worden, dass sich auf Basis der analysierten Geschäftsmodelle keine wesentlichen Änderungen in der Beurteilung zwischen Brutto- und Nettoausweis ergeben.
  • Bertelsmann Printing Group: Aufgrund des zunehmenden Dienstleistungscharakters der Geschäftstätigkeit ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf Zeitpunkt und Höhe der Umsatzrealisierung.
  • Bertelsmann Education Group: Im Education-Geschäft ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Durch die oben ausgeführten Änderungen wird sich zum Umstellungszeitpunkt am 1. Januar 2018 ein in den Gewinnrücklagen zu erfassender kumulierter Erstanwendungseffekt im niedrigen einstelligen Millionenbereich ergeben. Daneben wird zum 1. Januar 2018 aufgrund der genannten Darstellungsänderungen innerhalb der Bilanz eine Bilanzverlängerung in Höhe von rund 370 Mio. € erwartet, was einem Anteil an der Konzernbilanzsumme von 1,5 Prozent entspricht. In Bezug auf die Gewinn- und Verlustrechnung führen die genannten Ausweisänderungen zu einer Verminderung der EBITDAMarge um etwa 0,25 Prozentpunkte.
Der Konzern hat entschieden, ab dem 1. Januar 2018 folgende Erleichterungen anzuwenden:

  • Kosten der Auftragserlangung werden nicht aktiviert, sofern der zugrunde liegende Vermögenswert innerhalb von nicht mehr als zwölf Monaten amortisiert wird.
  • Der Wert der Gegenleistung wird nicht um eine wesentliche Finanzierungskomponente angepasst, sofern sich die Finanzierungskomponente auf einen Zeitraum von nicht mehr als zwölf Monaten bezieht.

Der im Januar 2016 veröffentlichte IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen. IFRS 16 ersetzt die bisherigen Standards und Interpretationen IAS 17 „Leasingverhältnisse“, IFRIC 4 „Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält“, SIC 15 „Operating-Leasingverhältnisse – Anreize“ und SIC 27 „Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen“. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen den Leasingnehmer und führen dazu, dass grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Der Standard ersetzt die lineare Erfassung von Aufwendungen aus Operating Lease gemäß IAS 17 durch die Erfassung eines Abschreibungsaufwands für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand und die Erfassung von Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten (innerhalb des Finanzergebnisses). Darüber hinaus enthält IFRS 16 erweiterte Anhangangaben für Leasingnehmer. Die Regelungen des IFRS 16 für Leasinggeber sind weitgehend unverändert zu den aktuellen Bilanzierungsregeln nach IAS 17. Der Standard ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 besteht ein Wahlrecht zwischen einem vollständig retrospektiven Ansatz und einem modifiziert retrospektiven Ansatz. Die Einführung des IFRS 16 erfolgt im Bertelsmann-Konzern im Rahmen eines konzernweiten Umstellungsprojekts. Dabei wurden zunächst wesentliche Mietverträge des Bertelsmann-Konzerns analysiert, um unter anderem die Methode der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 festzulegen. Die Analyse der wesentlichen Mietverhältnisse ist noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der weiteren Analyse aller Mietverträge werden die Auswirkungen auf den Konzernabschluss quantifiziert. Zum 31. Dezember 2017 beträgt der Barwert der Verpflichtungen aus unkündbaren Mietverhältnissen, die gemäß IAS 17 als Operating Leases qualifiziert wurden und voraussichtlich zu einer Aktivierung von Nutzungsrechten nach IFRS 16 führen werden, 1.261 Mio. €. Der Bertelsmann-Konzern wird künftig ein entsprechendes Nutzungsrecht am Leasinggegenstand und eine Leasingverbindlichkeit bilanzieren, sofern im Einzelfall nicht die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse oder Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung über die Ausübung der Bilanzierungswahlrechte für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr und für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte sowie über die Methode zur Erstanwendung des IFRS 16 ist im Bertelsmann-Konzern noch nicht getroffen worden.

Es ist davon auszugehen, dass die Erstanwendung des IFRS 16 aufgrund des Ansatzes der Nutzungsrechte an den zugrunde liegenden Leasinggegenständen sowie des Ansatzes einer Leasingverbindlichkeit einen wesentlichen Effekt auf die Konzernbilanz des Bertelsmann-Konzerns haben wird. Im Hinblick auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden anstelle der bisherigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen für Operating Leases unter IFRS 16 künftig die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Entsprechend wird sich mit Einführung des IFRS 16 eine Verbesserung des EBITDA ergeben. In der Konzern-Kapitalflussrechnung wird sich aus der Anwendung von IFRS 16 eine Verbesserung des operativen Cashflows ergeben, während der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit reduzieren wird. Eine verlässliche Schätzung zur Höhe des finanziellen Effekts kann erst nach Abschluss der konzernweiten Überprüfung der Mietverträge abgegeben werden.

Der Bertelsmann-Konzern verzichtet auf eine vorzeitige Anwendung der Standards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16.